

In der sechsten Verhandlungsrunde konnten sich die Sozialpartner auf einen Kollektivvertragsabschluss einigen. Das nun erzielte Gesamtpaket besteht aus monetären wie dienstrechtlichen Verbesserungen. So werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um drei Prozent sowie einen Fixbetrag von fünf Euro erhöht. Die Lehrlingseinkommen sowie die Kinderzulage steigen um 3,13 Prozent. Ergänzt wird dies durch Neuerungen im Dienstrecht, speziell zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für die Gewerkschaft GPA ist der Abschluss ein schwieriger, aber tragfähiger Kompromiss.
Im Bereich des Dienstrechts konnte eine Erweiterung der Pflegefreistellung um zwei Tage pro Jahr erreicht werden. Dies gilt sowohl für Kinder als auch für Eltern, Partner:innen und Enkelkinder. Zudem ist die zweite Woche Pflegefreistellung nun für Kinder bis zu 14 Jahren möglich. Zusätzlich erhalten Beschäftigte mit behinderten Kindern die doppelte Kinderzulage.
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