Über 290.000 Mitglieder profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA. Das willst du auch? Für maximal 1 % deines Gehalts bekommst du alle Vorteile!
Du brauchst mehr Infos? Wir haben hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen für dich gesammelt.
Gemeinsam mit über 290.000 weiteren Mitgliedern der Gewerkschaft GPA bist du
das Herzstück der Gewerkschaft.
Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat, umso stärker ist sie und umso besser kann sie
für deine Interessen kämpfen.
Mit deiner Mitgliedschaft sicherst du ab:
jährliche Gehaltserhöhungen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Regelungen für gute Arbeitszeit
Einsatz für ein gutes Leben für alle
Kampf gegen Ungerechtigkeiten in der Arbeitswelt
Deine Gewerkschaft GPA verhandelt rund 170 verschiedene Kollektivverträge. Wir sind vor allem für Angestellte zuständig.
Wir sind für dich zuständig, wenn du zum Beispiel im Handel, im Sozialbereich, in der Pflege, in der Betreuung, bei der Sozialversicherung, im IT-Bereich oder im EDV-Bereich, in der Industrie, bei einer Bank, bei einer Versicherung, im Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsbereich, im Gewerbe und Handwerk oder in einem von vielen weiteren Bereichen angestellt bist.
Du bist nicht sicher, ob deine Gewerkschaft GPA für dich zuständig ist? Unsere Kolleginnen und Kollegen am Service-Telefon können dir helfen. Ruf uns an: 05/0301.
Du zahlst maximal 1 % deines Bruttoeinkommens oder deines Bruttolehrlingseinkommens.
Wir stehen für Fairness. Deswegen hängt die Höhe des Mitgliedsbeitrags vom Einkommen ab.
Normalerweise beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 1 % des Bruttoeinkommens. Du kannst aber noch mehr sparen! Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin berücksichtigt deinen Mitgliedsbeitrag noch nicht in der Lohnverrechnung? Dann kannst du deinen Mitgliedsbeitrag von der Lohnsteuer absetzen!
Ein Rechenbeispiel: Wenn du bei uns zum Beispiel 42,30 Euro (der maximale Beitrag) Mitgliedsbeitrag im Monat bezahlst, bekommst du rund 16,92 Euro bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung zurück. Dein monatlicher Mitgliedsbeitrag verringert sich dadurch auf rund 25,40 Euro.
Du musst im Jahr 2026 maximal 42,30 Euro im Monat zahlen (nach Absetzen von der Lohnsteuer sogar nur mehr rund 25,40 Euro). Der maximale Beitrag wird jedes Jahr angepasst. Bestimmte Gruppen wie Schüler:innen zahlen noch weniger.
Monatliche Fixbeiträge
Arbeitslose
Zweitmitgliedschaft
unbezahlte Freistellung
vorzeitiger Mutterschutz
Präsenzdiener/Zivildiener ohne Vormitgliedschaft
Kindergeldbezieher:innen ohne Vormitgliedschaft
geringfügig Beschäftigte → bezahlen 3 Euro pro Monat
Jährliche Fixbeiträge
Schüler:innen, Student:innen: 12 Euro pro Jahr
Außerordentliche Mitgliedschaft: 36 Euro pro Jahr
Sonstige Beiträge
Für atypisch Beschäftigte, Werkvertragsnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Crowdworker:innen sowie Freie Journalist:innen mit Presseausweis beträgt der monatliche Beitrag 1 % des Bruttogehalts, mindestens jedoch 10 Euro pro Monat.
Beitragspflichtig sind
Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen
Leistungszulagen, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Treuezulagen, Bildschirmzulagen
Prämien/Provisionen
Kündigungs- und Urlaubsentschädigung
vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Teilkarenz & Gleitpension
vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Altersteilzeit
Altersteilzeitgeld vom AMS
Nicht beitragspflichtig
Überstunden (auch Pauschalien)
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Aufwandsentschädigungen
Mankogelder
Bauzulagen
Trennungsgelder
Bilanzgelder
Remunerationen
Naturalbezüge
Geldablösen von Naturalbezügen
Zeiten, in denen du keinen Beitrag zahlen musst
(werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn du davor mindestens 6 Monate Mitglied warst)
Gesetzlicher Mutterschutz
Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
Krankheit ohne Gehaltsbezug
Präsenz- bzw. Zivildienst
Das gilt auch für
Entwicklungshilfe
Bildungskarenz
Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)
Nein, weil wir deine Daten selbstverständlich schützen.
Wenn dein Mitgliedsbeitrag direkt von deinem Gehalt abgezogen wird, erfährt aber die Personalabteilung/das Lohnbüro deines Betriebs davon. Du willst das nicht? Du kannst stattdessen auch per Bankeinzug zahlen.
Wie es für dich am angenehmsten ist:
Du kannst unsere Online-Anmeldung ausfüllen –
hier geht’s zur Online-Mitgliedsanmeldung.
Grundsätzlich gilt: Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Schicke uns dazu bitte eine Mail an service@gpa.at.
Unser Team meldet sich bei dann bei dir. Du zahlst ab dem Folgemonat deiner Kündigung keinen Mitgliedsbeitrag mehr.
Aber Achtung
Natürlich respektieren wir die Entscheidung, eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA zu kündigen. Bevor du diesen Schritt machst, möchten wir dich aber darauf hinweisen, was ein Austritt bedeutet:
Deine Gewerkschaft ist nur stark, wenn sie viele Mitglieder hat. Je mehr Mitglieder wir in den einzelnen Bereichen haben, desto stärker können wir für jährliche Gehaltserhöhungen kämpfen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft wirkt diesem Ziel entgegen und erschwert Verhandlungen mit den Arbeitgebern.
Auch du persönlich profitierst von einigen Leistungen der Gewerkschaft GPA, die es nur exklusiv für unsere Mitglieder gibt. Das sind zum Beispiel ein Rechtsschutz, eine Berufshaftpflicht-Versicherung und finanzielle Unterstützungsleistungen, zum Beispiel im Falle eines Streiks. Diese Vorteile gelten aber nur bei einer aktiven Mitgliedschaft. Nach Kündigung deiner Mitgliedschaft hast du also keinen Anspruch mehr auf diese.
Wir hoffen sehr, dass wir dich mit unserer Arbeit davon überzeugen können, Mitglied in deiner Gewerkschaft GPA zu bleiben! Melde dich bei uns, wenn du noch weitere Fragen hast: www.gpa.at/kontakt
Du kannst den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzen. Er wirkt daher steuermindernd.
Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge. Das ist eine Bestätigung fürs Finanzamt. Diese brauchst du, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.
Ganz ohne Stress:
Entweder, indem der Beitrag direkt von deinem Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen abgezogen wird.
Oder, indem du einen automatischen Bankeinzug einrichtest. Dein Mitgliedsbeitrag wird dann monatlich überwiesen.
Alle Details zu beiden Zahlungsmethoden findest du, wenn du dein Mitgliedsformular online oder dein Mitgliedsformular ausgedruckt ausfüllst.
Alle Fragen beantwortet? Dann werde gleich Mitglied - wir freuen uns auf dich!