KV-Verhandlungen 

Angestellte der Elektrizitätsunternehmen

KV-Verhandlungen 

Angestellte der Elektrizitätsunternehmen

Wir haben einen Abschluss in der 3. Verhandlungsrunde erzielt!

Wir haben einen Abschluss in der 3. Verhandlungsrunde erzielt!

Unterstütze die Verhandlungen

  • Beteilige dich – falls stockende Verhandlungen das notwendig machen – an den Aktivitäten der EVU-Beschäftigten (Elektrizitätsversorgungsunternehmungen) zur Unterstützung der Verhandlungen!
  • Gründe mit Unterstützung der Gewerkschaft GPA einen Betriebsrat, wenn es in deinem Unternehmen noch keinen Betriebsrat gibt! Betriebsrät:innen können die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessern und bringen sich in die Kollektivvertrags-Verhandlungen ein.
  • Stärke jedenfalls durch deine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA die Vertretung deiner Interessen und sichere dir gleichzeitig tolle Angebote und exklusive Rabatte!

Du hast noch Fragen?

Das Verhandlungsergebnis

Die diesjährigen Verhandlungen standen im Zeichen einer schwächelnden Konjunktur, hohen Erwartungen der Eigentümer:innen und Kund:innen sowie steigenden Kosten für die Umsetzung der Energiewende. Dennoch war es uns wichtig, die guten wirtschaftlichen Ergebnisse der Elektrizitätsunternehmen hervorzuheben und klar zu betonen, dass dieser Erfolg auch durch die engagierten Beschäftigten möglich war.

 

Um zu einem sozialpartnerschaftlichen und für alle Seiten tragbaren Ergebnis zu kommen, hat sich das Verhandlungsteam entschieden, den heurigen Abschluss als Gesamtpaket bestehend aus rahmenrechtlichen Verbesserungen, nachhaltigen prozentuellen Gehaltserhöhungen und einer Einmalzahlung zu schnüren.

 

Rahmenrecht

Im Rahmenrecht konnten wir für die Mitarbeiter:innen ab einem gewissen Alter zusätzliche Erholungsmöglichkeiten in Form von Gesundheitstagen erreichen. 
Kolleg:innen, die folgende/s Alter/Dienstzeit erreicht haben, erhalten zusätzliche Gesundheitstage:

 

  • Ab 40 Jahre oder 20-jähriger Dienstzeit* = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
  • Ab 45 Jahre = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
  • Ab 50 Jahre = +1 zusätzlicher Gesundheitstag

*: hierzu gelten alle im Konzern verbrachten Lehr- und Dienstzeiten sowie alle bei anderen Unternehmen verbrachten Lehr- und Dienstzeiten, jedoch maximal 5 Jahre

 

Einmalzahlung

Ein weiterer Bestandteil des Abschlusses bildet eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro brutto, die mit der Juliabrechnung 2026 ausgezahlt wird. Diese kann bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung in zwei Freizeittage umgewandelt werden.

 

Löhne und Gehälter

Im monetären Bereich konnten folgende nachhaltige Erhöhungen erreicht werden:

  • Erhöhung der IST-Löhne und Gehälter um 2,8%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter und – löhne um 2,8%
  • Erhöhung des Überleitungsausgleich um 2,8%
  • Erhöhung der Zulagen um 2,8%
  • Erhöhung der Kinderzulage um 2,8%
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,8%
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2%

Der Abschluss ist als Gesamtpaket zu sehen, der in schwierigen Zeiten einen beiderseitigen Kompromiss darstellt. Dabei konnte mit den Gesundheitstagen zusätzliche Erholungsmöglichkeiten erreicht werden.
Wir möchten uns auch heuer bei allen Betriebsrät:innen bedanken, die uns bei den Kollektivvertragsverhandlungen tatkräftig unterstützt haben.

Stay tuned – Hier findest du die Einschätzungen zu den vorherigen Verhandlungsrunden

Zweite Verhandlungsrunde am 19.1.2026

Am 19. Jänner 2026 fand die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten in den EVU-Betrieben statt. Zu Beginn konkretisierten die Arbeitgeber:innen das von ihnen in der ersten Verhandlungsrunde gelegte Angebot, insbesondere hinsichtlich des Rahmenrechtes. Dieses beinhaltet zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten, jedoch nur für Beschäftigte mit berücksichtigungswürdigen Arbeitsbedingungen bzw. Lebensumständen.

Die Gewerkschaften GPA und PRO-GE stellten daraufhin nochmals die Wichtigkeit der prozentuellen Lohn- und Gehaltserhöhungen in den Vordergrund. Denn nur dadurch kann eine nachhaltige Sicherung der Einkommens- und Kaufkraftsicherung der Beschäftigten gewährleistet werden.

Die von den Arbeitgeber:innen angebotene nachhaltige Lohn- und Gehaltserhöhung wurde zwar aufgebessert, liegt jedoch nach wie vor deutlich unter der rollierenden Jahresinflation 2025. Dies kann auch durch die zusätzlich angebotene Einmalzahlung sowie rahmenrechtlichen Verbesserungen für einzelne Gruppen aus unserer Sicht nicht kompensiert werden.

Trotz der hervorragenden wirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen und intensiven zehn Verhandlungsstunden, konnten keine nennenswerten Fortschritte erzielt werden. Daher haben sich die Verhandlungsteams entschieden, die Gespräche in der dritten Runde fortzusetzen und die Vorschläge weiterzuentwickeln.

Die Vertrteter:innen der Gewerkschaften GPA und PRO-GE bleiben konstruktiv und lösungsorientiert, haben aber auch klare Erwartungshaltungen hinsichtlich eines fairen und tragfähigen Abschlusses. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 27. Jänner 2026 statt. Es handelt sich um den letzten vereinbarten Termin.

Erste Verhandlungsrunde am 13.1.2026

Heute, am 13. Jänner 2026 fand die erste Verhandlungsrunde für die rund 25.000 Beschäftigten in den EVU-Betrieben statt. In dieser stand die ausführliche Diskussion und der Austausch über das Forderungsprogramm der Gewerkschaften GPA und PRO-GE im Mittelpunkt. Wie in den vergangenen Jahren wurde intensiv und detailliert über die rahmenrechtlichen Forderungen diskutiert.

Die Arbeitgeber:innen zeigten Verständnis für die Positionen der Gewerkschaften GPA und PRO-GE, machten jedoch klar, dass wesentliche rahmenrechtliche Verbesserungen für sie nur in einem Gesamtpaket denkbar sind. Obwohl zu den jeweiligen Rahmenrechtspunkten von beiden Seiten unterschiedliche Zugänge vorhanden sind, fand das Gespräch traditionell wertschätzend und konstruktiv statt.

Deutlich kontroverser gestaltete sich hingegen die Debatte über die wirtschaftliche Situation und die Zukunftsaussichten der Branche. Die Gewerkschaften GPA und PRO-GE thematisierten die ausgezeichneten wirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen. Die Arbeitgeber:innen stellten die aus ihrer Sicht hohen Erwartungen der Eigentümer:innen bzw. Kund:innen an die Branche in den Vordergrund sowie die für die Energiewende hohen Kosten für notwendige Investitionen.

In der letzten Phase der Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber:innen ein erstes Angebot gelegt. Darin enthalten sind die Erhöhung der Ist- und Mindestgehälter/löhne deutlich unter der rollierenden Inflation, in Kombination mit Einmalzahlungen und Rahmenrechtsverbesserungen. Dieses war für die Vertreter:innen der Gewerkschaften GPA und PRO-GE unzureichend, insbesondere in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Gehalts- bzw. Lohnerhöhungen. Dennoch haben sich die Vertreter:innen der Gewerkschaften GPA und PRO-GE sowie die Arbeitgeber:innen darauf verständigt, konstruktiv und lösungsorientiert an den Vorschlägen weiterzuarbeiten.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 19. Jänner 2026 statt.

Wirtschaftsgespräch am 16.12.2025

Im Zuge der bevorstehenden Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die Beschäftigten der Elektrizitätsunternehmen (EVU) fand am 16.12.2025 das Wirtschaftsgespräch zwischen Österreichs Energie sowie den Gewerkschaften GPA und PRO-GE statt. Das Wirtschaftsgespräch wurde vom Präsidenten Österreichs Energie, Dr. Michael Strugl, eröffnet. Dabei verwies er auf die Erwartungshaltungen an die Branchenotwendige, kostenintensive Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen und gleichzeitig für leistbare Strompreise zu sorgen. Außerdem sollen die aktuellen realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die kommenden Lohn- und Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden.

Die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innenseite betonten die gute wirtschaftliche Situation der Branche. Die Energieversorgung ist ein zentraler Pfeiler der heimischen Wirtschaft und trägt wesentlich zur Stabilität des Standortes Österreich bei. Diese Stärke ist kein Zufall, sondern auch das Ergebnis der täglichen Arbeit der Beschäftigten in den Energieunternehmen. Ebenso haben die Beschäftigten der Elektrizitätsunternehmen unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen einen entscheidenden Beitrag zur sicheren Energieversorgung, zur Umsetzung der Energiewende und zur stabilen Entwicklung der Unternehmen geleistet. Dies muss in den Verhandlungen entsprechend berücksichtigt werden.

Daher fordern die Gewerkschaften GPA und PROGE neben einer angemessenen Erhöhung der Löhne und Gehälter auch Verbesserungen bei den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Elektrizitätsunternehmen. Die erste Verhandlungsrunde ist für den 13. Jänner 2026 angesetzt.

FAQ zu den Kollektivvertrags-Verhandlungen:

Warum ist der Kollektivvertrag wichtig?

Kollektivverträge sorgen für höhere Gehälter und faire Arbeitsbedingungen. In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen. Das gilt auch für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. All das setzen die Gewerkschaften in den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen durch.

Was regelt der Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag – den gewerkschaftlich organisierte EVU-Betriebsrät:innen verhandeln – regelt viele Ansprüche, die nicht in Gesetzen stehen oder über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen.

Dazu gehören im EVU-Kollektivvertrag neben der Erhöhung der KV-Mindest- und IST-Gehälter auch:

  • 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit (gesetzlich: 40 Stunden)
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Fortzahlung des Gehaltes am 24.12. & 31.12. (dienstfrei)
  • Aufwandsentschädigungen und Zulagen (Kinderzulage)
  • Dienstjubiläen
  • Freizeitgewährungen
  • Einstufung im Gehaltsschema abhängig von Tätigkeiten, Qualifikation und Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Und vieles, vieles mehr…
Wer verhandelt den EVU-Kollektivvertrag?

Ein Team aus Betriebsrät:innen der EVU-Branche verhandelt auf Seite der Gewerkschaft GPA den Kollektivvertrag mit den Arbeitgeber:innen, die durch den Verein Österreichs E-Wirtschaft vertreten werden. Für die Arbeiter:innen verhandelt ein Team aus Betriebsrät:innen der EVU-Branche auf Seiten der Gewerkschaft PRO-GE.

Auf welcher Inflationsbasis wird der EVU-Kollektivvertrag verhandelt?

Jeder Kollektivvertrag hat seinen eigenen Zeitraum, anhand dessen die Inflationsrate für die Verhandlungen festgelegt wird. Abschlüsse sind daher nur bedingt vergleichbar. IM EVU-KV wird die Jahresinflation (Jänner-Dezember) herangezogen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) erwartet für 2025 eine Inflationsrate von 3,5%.

Wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?

Wenn in einem Betrieb dauernd mindestens fünf Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, ist ein Betriebsrat zu wählen. Damit die Betriebsratsmitglieder konsequent und ohne Angst die Interessen der Beschäftigten vertreten können, sind sie vor Kündigung geschützt.

Wenn Sie Interesse an der Gründung eines Betriebsrates haben, dann kontaktieren Sie uns:

Wir unterstützen Sie gerne!

Welche Vorteile bringt ein Betriebsrat?

Als Verbindung zwischen den Beschäftigten und der Firmenleitung übernimmt der Betriebsrat wichtige Aufgaben und besondere Verantwortung. Er vermittelt bei Konflikten und kontrolliert z. B. die Einhaltung von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen. Er hat das Recht, bei betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken und kann etwa zu Kündigungen und Entlassungen Stellung nehmen und diese bei Gericht anfechten.

Gewerkschaft GPA

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